Das Reglement des Jungfrau-Marathons
REGLEMENT des Jungfrau-Marathons
Organisator
Verein Jungfrau-Marathon
Strandbadstrasse 44, CH-3800 Interlaken
www.jungfrau-marathon.ch, info@jungfrau-marathon.ch
Tel. +41(0)33 827 62 90, Fax +41(0)33 827 62 05
Formal
Im vorliegenden Reglement ist jeweils die männliche Person aufgeführt; selbstverständlich betreffen die Ausführungen jeweils auch das weibliche Geschlecht.
Kategorien
M/F 20, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70
Werden in einer Kategorie weniger als fünf Läufer klassiert, wird die entsprechende Kategorie nicht gewertet und die Läufer/innen der nächstjüngeren Kategorie zugeteilt.
Teilnahmebedingungen Jungfrau-Marathon
Berechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Veranstaltung wird nach den Regeln der International Association of Athletics Federations (IAAF) der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) und des Swiss Athletics durchgeführt. Die offizielle Marathonstrecke muss eingehalten werden, die Anordnungen des Streckendienstes sind zu befolgen. Startberechtigt ist nur, wer die Athleten-erklärung auf der Startkarte ohne Vorbehalt und Streichungen/Ergänzungen unterzeichnet hat.
Organisatorische Massnahmen gibt der Organisator den Teilnehmern wenn immer möglich vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Organisators ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhand-lungen, auch während des Rennens, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der eigenen und der übrigen Teilnehmern gefährden, ist der Organisator berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Organisation und Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator bis zum Start im Internet auf www.jungfrau-marathon.ch oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden Vertragsbestandteil. Ebenso solche, die vor oder während des Rennens vom Organisator bekannt gegeben werden.
Gesundheit
Nur sehr gut trainierte Läufer können dieser alpinen Herausforderung genügen. Es ist lebensgefährlich, kurz nach einer infektiösen Krankheit (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Wir appellieren an die Vernunft und Selbstverantwortung der Teilnehmer (es findet in jedem Jahr ein Jungfrau-Marathon statt).
Dopingkontrollen
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch http://www.antidoping.ch/de/
Begleitfahrzeuge und Sportgeräte
Private Begleitfahrzeuge (motorisiert und/oder unmotorisiert) und Begleitpersonen auf dem Fahrrad oder dergleichen sind nicht erlaubt. Die Teilnahme am Jungfrau-Marathon unter Verwendung von Hilfsmitteln und Sportgeräten (insbesondere von Stöcken) ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation.
Disqualifikation
Fairness am Jungfrau-Marathon! Disqualifikationen werden ausgesprochen bei unsportlichem Verhalten (z.B. Nicht-Durchlauf der Kontroll- und Zeiterfassungsposten, Abkürzungen, Begleitung, Verwendung von Hilfsmitteln wie z.B. Stöcken, Missachtung der offiziellen Anweisungen, Doping) und bei falschen Angaben zur Person (Name, Jahrgang). Nicht erlaubt ist zudem die Weitergabe der persönlichen Startnummer an eine andere Person ohne Einhaltung des offiziellen Ummeldeverfahrens.
Die Startnummer ist während des Rennens jeder Zeit sichtbar auf der Brust oder an ein Startnummernband zu befestigen und darf nicht abgeändert oder gefaltet werden. Über Disqualifikationen entscheidet die Jury (Rennleitung und Zielchef) abschliessend. Proteste sind schriftlich bis spätestens dreissig Minuten nach offiziellem Zielschluss beim Zielchef zu deponieren. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben, die sofort zu bezahlen ist und bei Gutheissung des Protestes wieder zurückerstattet wird.
Ummeldung
Die Ummeldung eines erworbenen Startplatzes muss dem Sekretariat gemeldet werden. Für alle Umschreibungen ab dem 1. Juli wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Ummeldungen nach dem 20. August können ausschliesslich am Helpdesk an der Marathon Expo vorgenommen werden.
Die Startnummer sowie die Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 muss am Helpdesk beim Bezug der Startnummer bezahlt werden.
Kontrollschluss-Zwischenzeiten
Zeitlimite Kleine Scheidegg 6 Std. 30 Minuten
Läufer, die die Kontrollschluss-Zwischenzeiten (massgebend ist die Bruttolaufzeit) überschreiten, werden nicht mehr klassiert und können keine Marathon-Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen (Verpflegung, Sanität, Streckenposten, Zeitmessung, Rangliste, Medaille, Finisher- Shirt usw.)
Nach folgenden Kontrollschluss-Zwischenzeiten wird die Marathonstrecke geschlossen:
Lauterbrunnen Bahnhof (19.6 km) 2 Std.25 Min nach Startschuss (Nettolaufzeit irrelevant)
Wengen Bahnhof (30.3 km) 4 Std.10 Min nach Startschuss (Nettolaufzeit irrelevant)
Wengernalp, Abzweigung Wixi (37.9 km) 5 Std. 35 Min nach Startschuss (Nettolaufzeit irrelevant)
Jeder Läufer erhält zusammen mit seiner Startnummer einen persönlich codierten Data Chip. Der Gebrauch eines privaten Data-Chips ist nicht erlaubt.
Aufgabe
Wer den Wettkampf aufgibt, meldet sich beim nächsten Sanitätsposten. Der Data Chip muss dort gegen Quittung zurückgegeben werden. Nicht retournierte Chips werden mit CHF 50.00 verrechnet.
Kosten für die Personensuche infolge Nichtabmeldung werden dem Läufer in Rechnung gestellt.
Die Startnummer berechtigt zur Fahrt auf die Kleine Scheidegg, wo das persönliche Gepäck und die Wertsachen abgeholt werden müssen.
Haftung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Athlet muss gegen Unfall versichert sein. Der Verein Jungfrau-Marathon übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Haftung. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Organisator, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages - auch nicht bei Vorliegen eines Arztzeugnisses. (vgl. hierzu die Möglichkeit der Startgeldversicherung bei der Online-Anmeldung).
Der Organisator übernimmt keine Haftung für verwaltete Gegenstände.
Preise und Preisgelder
Das Startgeld beträgt CHF 135.00.
Das Startgeld in Schweizer Franken wird vom Veranstalter festgelegt. Bei den Preisangaben in Euro handelt es sich um Richtpreise, welche periodisch angepasst werden können.
Jeder Finisher erhält am Ziel auf der Kleinen Scheidegg, nach Rückgabe des Zeitmess-Chips, das offizielle Finisher-Shirt sowie die Jungfrau-Marathon-Medaille. Finisher-Diplome werden am Wettkampftag an speziellen Terminals in Interlaken (Marathon-Expo) und Lauterbrunnen ausgedruckt. Ausserdem kann jeder Teilnehmer sein Diplom via Internet ausdrucken. Diplome werden keine verschickt.
Beim Jungfrau-Marathon sind Preisgelder im Gesamtwert von CHF 54'500* (inkl. Sprintwertungen **) zu gewinnen. Die Gesamtpreissumme (inkl. Naturalpreisen) beträgt CHF 68'000. Die besten drei Klassierten jeder Kategorie erhalten wertvolle Naturalpreise, gestiftet von Gemeinden, Unternehmen und Hotels der Jungfrau-Region. Die Preise werden nur an der offiziellen Siegerehrung abgegeben.
| Männer (overall) | Frauen (overall) |
| 1. CHF 10‘000.- | 1. CHF 10‘000.- |
| 2. CHF 5‘000.- | 2. CHF 5‘000.- |
| 3. CHF 3‘000.- | 3. CHF 3‘000.- |
| 4. CHF 2‘000.- | 4. CHF 800.- |
| 5. CHF 1‘000.- | 5. CHF 500.- |
| 6. CHF 700.- | 6. CHF 400.- |
| 7. CHF 500.- | 7. CHF 300.- |
| 8. CHF 400.- | 8. CHF 200.- |
| 9. CHF 300.- | 9. CHF 100.- |
| 10. CHF 200.- | 10. CHF 100.- |
*Für ausländische Athleten abzüglich Quellensteuer
Sprintprämie** Interlaken: km 4.0, Sponsor Wohncenter von Allmen Interlaken
- 1. Mann, 1. Frau: je CHF 500.-
Sprintprämie** Lauterbrunnen: km 20.0, Sponsor Gemeinde Lauterbrunnen
- 1. Mann, 1. Frau: je CHF 800.-
Sprintprämie** Wengen: km 30.3, Sponsor Hotel Victoria-Lauberhorn
- 1. Mann, 1. Frau: je CHF 200.-
Jackpot für neuen Streckenrekord (Männer: 2:49.02 / Frauen: 3:21.04)
- je CHF 4'000.-
** Die Sprintprämien werden nur an die Gewinner ausbezahlt, wenn sie auf die Siegerzeiten nicht mehr als 10% Rückstand aufweisen! Ansonsten gehen die Sprintprämien an den nächstfolgenden Läufer.
Rekordhalter
Männer: 2:49.02 Jonathan Wyatt, NZL
Frauen: 3:21.04 Marie-Luce Romanens, SUI
Datenschutzerklärung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung.
Welche Daten bearbeiten wir?
Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung müssen Sie Namen, Vorname, Adresse, Jahrgang sowie die Nationalität zwingend angeben. Sie haben die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass Sie die Daten dieser Person an uns weitergeben dürfen. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt durch Sie freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.
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Einverständnis zur Datenbearbeitung
Mit der Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen.
Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.
Ohne schriftliche Mitteilung an uns an die oben erwähnte Postadresse bis zwei Wochen vor dem Event dürfen Ihr Name, Ihre Post- und Ihre E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden. Wir sind zudem berechtigt, die genannten Angaben an die anderen Laufveranstalter des Vereins Swiss Runners für die Zustellung von Informationen zu weiteren Laufveranstaltungen weiterzugeben.
Weitere Informationen und Kontakt
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